Die für unsere Mandanten wichtige Frage, welche Kosten bei einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung entstehen, lässt sich leider nicht pauschal beantworten; wir können Ihnen hier nur einige allgemeine Hinweise geben.
Dem Anwaltshonorar liegt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zugrunde, in dem die Höhe der Gebühren abhängig vom Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit festgelegt ist. Eine Erstberatung kostet jedoch höchstens 190,- Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (= 226,10 Euro).
Über die Möglichkeiten einer Kostenbefreiung in Gerichtsverfahren (Prozesskostenhilfe), bei einer außergerichtlichen Vertretung oder einer anwaltlichen Konsultation beraten wir Sie gerne.
Sind Sie Mitglied in einer Rechtsschutzversicherung, so prüfen wir, ob diese eintritt und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft.
In Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt es eine staatliche Beratungshilfe:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Hamburger Umland haben und nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht für Sie die Möglichkeit, sich bei dem nächstgelegenen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Mit diesem Schein können Sie sich dann wegen einer Beratung an uns wenden, ohne dass für Sie Kosten entstehen; wir rechnen die Gebühren mit der Staatskasse ab.